Bestehende Dienstverhältnisse

Arbeiten in Ihrem Betrieb bereits Menschen mit Behinderungen?

Behinderungen treten oftmals erst im Laufe eines Berufslebens auf.
Wir unterstützen Sie bei den notwendigen Anpassungen!
 

Chronische Erkrankungen oder Unfälle können zu veränderten Bedürfnissen im Lebens- und Berufsalltag führen. Sogenannte "erworbene Behinderungen" treten oftmals erst im Laufe eines Berufslebens auf.
Für die langfristige Beschäftigung sind für Unternehmen daher Gesunderhaltung der Mitarbeiter*innen, aber auch der Umgang mit Behinderungen zentral. Häufige Fragen sind dabei:

  • Wie kann ein Arbeitsplatz gestaltet werden? 
  • Wie können bestehende Dienstverhältnisse gesichert werden? 
  • Wie können die Themen Behinderung und Inklusion Mitarbeiter*innen nähergebracht werden? 
  • Welche Möglichkeiten gibt es, wenn sich Dienstverhältnisse schwierig gestalten? 
  • Welche Förderungen gibt es für Mitarbeiter*innen mit Behinderungen? 

Ausgewählte Förderungsmöglichkeiten

Das Sozialministeriumservice (SMS) bietet diverse Zuschüsse für den Erhalt von Arbeitsplätzen von Menschen mit Behinderungen. Eine ausführliche Auflistung und weitere Förderungen finden Sie auf folgender Website des Sozialministeriumservice.

Beratung über individuelle Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie bei Ihrer Ansprechperson des NEBA Betriebsservice.

    Der Entgeltzuschuss des Sozialministeriumservice kann entweder im Anschluss an eine SMS Inklusionsförderung bzw. einer SMS Inklusionsförderung Plus beantragt werden oder ab dem 13. Monat eines aufrechten Beschäftigungsverhältnisses.

    • Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Feststellungsbescheids und das Vorliegen einer Leistungsminderung.
    • Die Förderhöhe richtet sich nach dem Ausmaß der Leistungsminderung und beträgt maximal das Dreifache der monatlichen Ausgleichstaxe.

    Ist der Arbeitsplatz einer Person mit Behinderung gefährdet, kann ein Arbeitsplatzsicherungszuschuss  gewährt werden.

    • Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Begründung für die Gefährdung und
    • ein Grad der Behinderung von mindestens 30%.
    • Die Förderhöhe beträgt maximal das Dreifache der Ausgleichstaxe und wird für ein bis max. drei Jahre gewährt.

    Für Mitarbeiter*innen mit Behinderung gibt es Arbeitsplatzbezogene Fördermöglichkeiten für:

    • die Adaptierung von Arbeitsplätzen oder
    • technische Hilfsmittel,
    • Zuschüsse zu Schulungskosten,
    • Dolmetschkosten für Gebärdensprache
    • barrierefreie Ausbildungen

    Wie unterstützt das Betriebsservice?

    Die Mitarbeiter*innen des Betriebsservice bieten Beratung und Unterstützung, angepasst an den individuellen Bedarf Ihres Unternehmens:

    • Wiederherstellung und Erhaltung von Arbeitsfähigkeit
    • Anpassung von Arbeitsplätzen
    • Konfliktlösung, Alternativen zur Trennung und Formen der Beendigung
    • Entwicklung von neuen Perspektiven
    • Beratung und Coaching mit Einbindung qualifizierter Dienstleistungen
    • Fördermöglichkeiten

    Erste Schritte

    In einem Erstgespräch sichten wir gemeinsam mit Ihnen die Situation.
    Zentral sind dabei die individuellen Fragestellungen Ihres Unternehmens. Daraus leiten wir gemeinsam die weitere Vorgehensweise ab. Kommen Sie mit uns ins Gespräch:

    Kontaktformular