Neueinstellung

Sie sind auf der Suche nach Mitarbeiter*innen...

...und wollen einen Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderungen schaffen? – Wir unterstützen Sie dabei!


Bei der Neueinstellung von Mitarbeiter*innen gilt es stets viele Fragen abzuwägen:
Zum Beispiel, ob die Person die notwendigen Qualifikationen mitbringt oder ins bestehende Team passt.
Dies trifft auch auf die Neueinstellung von Menschen mit Behinderungen und Jugendlichen mit Assistenzbedarf zu. Zusätzlich stellen sich Fragen über die Adaptierung des Arbeitsplatzes. Häufige Themen sind dabei:

  • Recruiting und Onboarding von Menschen mit Behinderungen
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Förderungen
  • Barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung

Ausgewählte Förderungsmöglichkeiten

Es gibt unterschiedliche Förderungen für die Neueinstellung von Menschen mit Behinderungen und die Adaptierung des Arbeitsplatzes. Eine ausführliche Auflistung finden Sie auf der Website des Sozialministeriumservice.

Beratung über individuelle Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie bei Ihrer Ansprechperson des NEBA Betriebsservice.

    Bei der Neueinstellung ermöglicht das AMS eine Eingliederungsbeihilfe für Betriebe.

    • Die Höhe wird im Einzelfall vereinbart
    • und richtet sich nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen.
    • Der Förderantrag muss vor Beschäftigungsbeginn bei der Regionalen Geschäftsstelle des AMS beantragt werden.

    Die Inklusionsförderung des SMS wird im Anschluss an die AMS Eingliederungsbeihilfe  gewährt werden. Sie gilt für begünstigte Behinderte mit Feststellungsbescheid.

    • Förderdauer beträgt zwölf Monate,
    • Förderhöhe 30% des Bruttogehalts (maximal 1.000€). 
    • Betriebe mit weniger als 25 Mitarbeiter*innen erhalten die Inklusionsförderung Plus und damit einen Zuschlag von 25%.

    Bei der Neueinstellung von Frauen mit Behinderung erhalten Betriebe, unabhängig von der Beschäftigungspflicht, die Inklusionsförderung Plus (gültig bis 31.12.2022).
     

    Die Kosten fürtechnische Arbeitshilfenkönnen bis zur vollen Höhe übernommen werden. Das gilt für:

    • Beschaffung und Instandsetzung
      • Die Arbeitshilfen müssen dabei unmittelbar mit der Berufsausübung zusammenhängen
      • und die Behinderung ausgleichen
    • Ausbildungen zum Gebrauch dieser Arbeitshilfen

    Wie unterstützt das Betriebsservice?

    Als Ihre zentrale Anlaufstelle für Themen rund um Arbeit und Behinderung bieten wir neben einer individuellen Beratung auch konkrete Unterstützung bei der Neueinstellung von Menschen mit Behinderungen:

    • Gestaltung und Adaptierung von möglichen Arbeitsplätzen
    • Gestaltung und Abwicklung eines Stellenbesetzungsprozesses
    • Informationen zu Fördermanagment und rechtlichen Rahmenbedingungen

    Erste Schritte

    In einem Erstgespräch evaluieren wir gemeinsam mit Ihnen die Situation.
    Zentral sind dabei die individuellen Fragestellungen Ihres Unternehmens. Daraus leiten wir gemeinsam die weitere Vorgehensweise ab. Kommen Sie mit uns ins Gespräch:

    Kontaktformular